Gleichstellungsgesetze ohne Wirkung
Die Gleichstellung von Frauen in Politik und Wirtschaft geht nur im Schneckentempo voran. Der Frauenanteil in Ministerien und politischen Gremien auf Bundesebene hat sich trotz Gleichstellungsgesetzen kaum erhöht. Das Elternrecht auf Teilzeitbeschäftigung nahmen mit 91 Prozent fast nur weibliche Angestellte wahr.
Der erste Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz zeige, dass Frauen stärker gefördert werden müssen, sagte die CDU-Abgeordnete Eva Möllring am 17. Januar im Bundestag. Das gelte auch für die private Wirtschaft.
Möllring schlug in ihrer Rede vor, für Unternehmen, die ihre Frauenquote deutlich steigern konnten, ein positives Ranking einzuführen. Frauen in Führungspositionen, das muss für Unternehmen ein Werbefaktor sein, betonte die Abgeordnete. Ein gesetzliche Quote für die Privatwirtschaft lehnt sie ab. Dieser Meinung schloss sich ihre Fraktionskollegin Rita Pawelski an. Es müsse ohne Gesetz gehen. Was gebraucht werde, sei ein Bewusstseinswandel der Firmenchefs und Personalmanager. Sie verwies auf eine aktuelle Studie aus den USA, wonach Unternehmen mit mehr weiblichen Führungskräften, deutlich höhere Gewinne erzielen. Für die CDU-Abgeordnete ein guter Grund, Aktien von Firmen zu kaufen, in denen Frauen mitentscheiden.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Christel Humme, bezweifelte hingegen, ob die Gleichstellung der Geschlechter ohne gesetzliche Vorgaben für die Privatwirtschaft funktioniert. Die Bundesregierung setze seit mittlerweile sieben Jahren auf Freiwilligkeit, das habe zu punktuellen Verbesserungen, aber nicht zu einem Durchbruch geführt. Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Caren Marks, äußerte Bedenken. Ein Gleichstellungsgesetz für die Wirtschaft sei vermutlich nicht durchsetzbar, so Marks.
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